IT-Werbemassnahme: Im Internet gibt es dann das Keyletter-Media (Online-Zeitung, abgeleitet mit dem Browserkürzel «a4w») und die Handelsregister-Firma mit Betriebsystemen 1 bis 3 mit der Wortmarke «A4Web». / zZ

Die übliche Routine von Geschäftsleitungen ist die Abfrage von A4Web in Google. Wer ist das,

der da uns schreibt. In den letzten vier Jahren wurde nur ein Link von Täterschaften von moneyhouse und easymonitoring in Google dort gelistet, der die Löschung von A4Web gegen unsere brandmarktete, die lediglich eine Ergänzung darstellte vor vier Jahren. Aus A4Web Langenthal wurde nämlich A4Web Langenthaler.ch & Schweizerinnen.ch! Das strafrechtliche kriminelle Gegenbrandmarkten wurde inzwischen korrigiert, indem zumindest die Täterschaft von moneyhouse beide Verlinkungen mit unserem geschützten Wortlaut (patentiert beim ige.ch ist die Wortmarke A4Web seit dem Jahr 2005 bis heute ununterbrochen und während dem Täterschaftenjahr 2014 gar doppelt) jetzt nach vier Jahren beide angibt, die korrekte Verlinkung auch (also nicht nur die Löschung wird publiziert, was ja kriminell war). Aber wie gesagt, eine geschützte Wortmarke darf niemand publizieren, ausser die Behörde selbst im offiziellen Handels- oder Markenregister, wo diese auch korrekt publiziert werden (Mutationen und Ergänzungen werden dort nicht irreführend publiziert, nur die aktiven werden publiziert). Die anderen, die dort die Daten stehlen, publizieren Kreditschädigungen und zeigen strafrechtlich kriminelle Publikationen wie auf der NZZ-Gruppe dies der Fall ist unter moneyhouse.ch oder easymonitoring.ch!

Die Ableitung des Keywords a4w auf den langenthaler.ch & schweizerinnen.ch wurde bisher durch die Logo-Ableitung von A4Web auf den Langenthaler.ch unterstützt. Wir fragen uns in unserer Geschäftsleitung, ob diese Logoableitung nicht besser als zwei Domains gelten soll. Einerseits soll unter a4web.ch eine eigene Domaine erscheinen, andererseits unter langenthaler.ch eine Onlinezeitung. A4Web und A4W sind zur Zeit eine doppelte Ableitung zum Langenthaler.ch!

Jetzt wäre der Zeitpunkt gut für die Splittung des Logo-Namens, der ja wunderbar zwei Domains zum Abrufen zeigt im Firmennamen A4Web Langenthaler.ch Lützenberger. A4Web muss nicht mehr virtuell auf den Langenthaler.ch abgeleitet werden. Dadurch entstünden also zwei Firmenwebseiten. Die Onlinezeitung plus die Firmenwebseite mit Secureshop by A4Web und den drei Referenzen. Das wäre ja wunderbar, denn der Langenthaler.ch ist ein eigenständiges selbstlaufendes Betriebssystem unterem dem Kürzel a4w. A4W ist das gesamte Betriebssystem 1 von uns. Es hat eine eigene Webseite namens a4w langenthaler.ch & schweizerinnen.ch! Dadurch können wir die Täterschaften neutralisieren, die plötzlich einen doppelten Angriffspunkt erhalten: unser Betriebssystem 1 und unser Betriebssystem 2. Bisher wurde alles gebündelt. Jetzt erfolgt die Aufsplittung der Systeme.

Unter Google erscheint dann zuoberst unter dem Suchwort „A4Web“ wiederum einen URL mit www.a4web.ch/index oder www.a4web.ch wo im Meta-Text der Description folgender Text zu lesen ist:

Der Verlag A4Web Langenthal ist eine aktive (!) Firma und Marke seit 2005 mit drei patentierten Betriebssystemen aus Firmenpräsentations-Büchern,  Securebrowser-Technik und PHP-Technik.

Keywords sind dann diese:A4Web, a4web, A4Web Langenthal, a4web langenthal, a4w, langenthaler, schweizerinnen, A4Web Langenthaler.ch, Andreas Lützenberger, Lützenberger, Langenthal, Oberhardstrasse 20a

Im Google-Account werden dann die Verificationen durchgeführt und die Webtools bedient fürs alleinige Handhaben des dreifachen Patentes.

Im Account des Securebrowser-Hostings wird dann gepointet auf die Secure-Cloud-Hosting-Webseite, bei deren index-Datei dann die oben stehenden Meta-Tags hineinprogrammiert werden.

Zusammenfassung dieser IT-Werbemassnahme: das Logo wird in deren Wortmarken gesplittet mit neu zwei Webseiten. Die Rückführung einer Firmenwebseite wird gefördert und rückgestellt, die dann in der Werbespannung zum Media a4w Langenthaler.ch & Schweizerinnen.ch im goldenen Schnitt dasteht. Im Internet gibt es dann das Keyletter-Media (Online-Zeitung, abgeleitet mit dem Browserkürzel «a4w») und die Handelsregister-Firma mit Betriebsystemen 1 bis 3 mit der Wortmarke «A4Web».

 
 

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